Teigwaren

Teigwaren

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Teig|wa|ren 〈Pl.〉 aus Teig hergestellte Nahrungsmittel, Nudeln

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Teigwaren,
 
aus Getreideprodukten, v. a. Hartweizengrieß und/oder Weizenmehl, mit oder ohne Zusatz von Eiern beziehungsweise Eigelb durch Einteigen (meist) mit Wasser und anschließendes Formen und Trocknen hergestellte Lebensmittelerzeugnisse, die durch Kochen in Wasser zubereitet werden. Nach den Getreideprodukten unterscheidet man u. a. Hartgrieß-, Mehl-, Vollkorn-, Graumehlteigwaren, nach den Zutaten Wasser-, Milch-, Eierteigwaren (diese müssen pro kg Grieß oder Mehl drei Hühnereier beziehungsweise Hühnereidotter enthalten), ferner Kräuter- und Gemüseteigwaren; nach der Art der Formung unterscheidet man Bandnudeln, Fadennudeln, Makkaroni, Spaghetti (»lange Ware«), ferner Hörnchen, Spätzle usw. (»kurze Ware«).
 
Geschichtliches:
 
Teigwaren wurden zuerst in asiatischen Ländern hergestellt und sind sicher älter als das gelockerte Brot. In Italien wurden die Teigwaren durch Marco Polo um 1300 bekannt, der sie am Hofe Kubilais kennen gelernt hatte. Bereits um diese Zeit wurden in Deutschland im Haushalt Eiernudeln hergestellt. Ende des 18. Jahrhunderts entstanden leistungsfähige Manufakturen.

Universal-Lexikon. 2012.

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